Vorbehalte und offener Rassismus
„Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder ihres Namens nicht einmal zu einer Wohnungsbesichtigung einzuladen, ist traurige Realität auf dem Wohnungsmarkt. Das hören wir immer wieder und das seit langem aus unserer praktischen Arbeit“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Vorbehalte und auch offener Rassismus sind leider weit verbreitet, so Schneider. Auch dies belegt die Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: 41 Prozent der Vermieter*innen hätten Bedenken, eine Wohnung an Menschen mit Migrationshintergrund zu vermieten.
Aufklärungskampagnen gefordert
Der Paritätische macht darauf aufmerksam, dass Diskriminierung bei der Wohnungsvermietung bereits seit längerem rechtlich untersagt ist. Das Antidiskriminierungsgesetz sieht für solche Fälle Schadensersatz und Schmerzensgeld vor. „Das Problem ist allerdings, dass davon kaum jemand weiß“, stellt Schneider fest. „Es bewahrheitet sich der alte Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Der Verband fordert umfassende Aufklärungskampagnen. Dass es sich lohnt, sich zu wehren, zeige ein aktuelles Beispiel aus Berlin, wo die Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen zu einer Zahlung von 3.000 Euro Entschädigung an ein Diskriminierungsopfer verurteilt wurde.
Antidiskriminierungsstellen flächendeckend ausbauen
„Aber nicht jeder wird den individuellen und umständlichen Klageweg bestreiten“, fürchtet Schneider. Der Verband regt daher an, Antidiskriminierungsstellen flächendeckend auszubauen und für die Belange von Migrant*innen zu qualifizieren. „In jeder Kommune brauchen wir eine Stelle, die niedrigschwellig berät und hilft, auch juristisch. Das ist auch ein Signal an Vermieter: Diskriminierung kann teuer werden. Schaut euch lieber den Menschen an und gebt ihm oder ihr eine Chance in eurem Haus“, so Ulrich Schneider.